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SubventionsgeberInnen
Ist es wirklich notwendig, in die Beratungsstelle zu kommen, kann ein Beratungsgespräch nicht auch telefonisch oder per E-Mail stattfinden?
Kurze Anfragen (z.B. nach Kursangeboten) können wir natürlich auch telefonisch oder per E Mail klären. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass sich Problemsituationen meist sehr vielschichtig zeigen und dass es individuelle Unterschiede gibt - daher sind Pauschalauskünfte einfach nicht möglich. In persönlichen Beratungsgesprächen können wir uns einen detaillierten Überblick über die Gesamtsituation verschaffen und gemeinsam mit Ihnen Lösungswege erarbeiten.
Kommen Sie zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen in die Beratungsstelle, ist es von Vorteil, wenn Sie Dienstzeugnisse, ein Passfoto, Diplome, Lehrabschlusszeugnisse, etc. mitbringen.
Bei einer Rechtsberatung kann Ihnen unsere Anwältin konkrete Auskünfte erteilen, wenn Sie beispielsweise einen Lohnzettel von Ihnen und Ihrem Partner, Unterlagen über Schulden und Besitzverhältnisse, Scheidungsurkunde, etwaige Eheverträge, etc. mitnehmen.
Ein Beratungsgespräch dauert im Durchschnitt eine1 Stunde.
Die Länge des gesamten Beratungsprozesses hängt von der jeweiligen Problemsituation ab und kann von einem einzigen Gespräch bis hin zu mehreren Monaten andauern.
Nein, alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos, da wir öffentlich gefördert sind.
Wir freuen uns aber natürlich über eine freie Spende.
Nein, es ist notwendig, dass Sie allein zu einem Erstgespräch mit der zuständigen Beraterin kommen, um ihr grundlegende Informationen über das Kind zu vermitteln und die weitere Vorgangsweise zu besprechen.
Es ist sehr wichtig, dass Sie telefonisch einen Termin vereinbaren, denn nur so können wir gewährleisten, dass die zuständige Beraterin ausreichend Zeit für Sie hat.
Aufgrund des großen Andranges können Wartezeiten entstehen, wir sind aber immer bemüht, so schnell wie möglich einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch anbieten zu können.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist es sehr wichtig, der zuständigen Beraterin Bescheid zu geben und rechtzeitig abzusagen.